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Arbeitsgericht urteilt nach EU-Recht zur Zeiterfassung

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Urteil des Arbeitsgerichts Emden

Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung: Ein praxisnahes Beispiel

Am 20. Februar 2020 traf das Arbeitsgericht Emden eine bedeutende Entscheidung, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant ist. Es ging um die Pflicht zur Einrichtung eines objektiven und zugänglichen Systems zur Erfassung der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer setzte sich durch, da der Arbeitgeber keine adäquaten Daten zur Arbeitszeit vorlegen konnte. Das Gericht sah die Eigenaufzeichnung des Arbeitnehmers als ausreichenden Beweis an und verurteilte den Arbeitgeber zur Vergütung von selbst erfassten Überstunden.

Rechtlicher Kontext und Handlungsbedarf für Unternehmen

Diese Entscheidung steht in direktem Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung. Während der EuGH die Mitgliedsstaaten aufforderte, Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeit zu verpflichten, steht die Umsetzung in nationales Recht noch aus (Stand: 15.06.2020). Unternehmen sollten jedoch nicht abwarten, sondern proaktiv handeln, um rechtliche Risiken und potenzielle Strafen zu vermeiden.

Für weitergehende Informationen zum EuGH-Urteil und dessen Implikationen für die Arbeitszeiterfassung, verweisen wir auf unseren vorherigen Blog-Eintrag: EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht.

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