EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Die Notwendigkeit eines robusten Zeiterfassungssystems in Unternehmen

Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C 55/18, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen

„ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“

Ursächlich dafür ist die Feststellung des EuGH, dass

„…ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden kann, so dass es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen.“

Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage einer Gewerkschaft gegen eine spanische Bank.

Was bedeutet dies für mein Unternehmen?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass dieses Urteil in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht in geltendes Recht umgesetzt wurde. Für diese Umsetzung wurden darüber hinaus umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, sodass der gesetzliche Rahmen noch nicht absehbar ist.

Abwarten und Tee trinken?

Ungeachtet der zu erwartenden Verschärfung ist jeder Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2 ArbZG) bereits jetzt dazu verpflichtet Überstunden zu erfassen:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.“

Für eine optimale Umsetzung dieser Anforderungen und zur Vorbereitung auf künftige gesetzliche Anpassungen ist es ratsam, sich bereits jetzt mit einem fortschrittlichen Zeiterfassungssystem auseinanderzusetzen. Solch ein System unterstützt nicht nur bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, sondern optimiert auch Prozesse rund um die Arbeitszeit und Urlaubsplanung im Unternehmen.

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