Arbeitsgericht urteilt nach EU-Recht zur Zeiterfassung
Arbeitsgericht Emden setzt Urteil des EuGH zur verpflichtenden Zeiterfassung schon jetzt um Am 20.02.2020 gab das ArbG Emden einem Arbeitnehmer Recht, indem festgestellt wurde, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit nicht nachgekommen ist und verurteilte den Arbeitgeber zur Vergütung von selbst erfassten